Glasschaden?
Kein Problem.
Scheibe eingeschlagen? Einbruch, Sturm oder Hagel? Wir beheben den Glasschaden und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Wer zahlt, klären wir dabei für Sie, meist übernimmt die Gebäude- oder Hausratversicherung.
Direktabrechnung
mit der Versicherung.
Einbruchschäden
Aufgehebelte Fenster, zerstörte Scheiben nach Einbruchsversuch. Hausrat- oder Gebäudeversicherung.
Sturmschäden
Durch Sturm beschädigte Glasflächen an Fenstern, Türen oder Vordächern.
Hagelschäden
Beschädigte Scheiben oder Glasvordächer durch Hagelschlag.
Haftpflichtschäden
Wenn Dritte Schäden an Ihren Glasflächen verursacht haben.
Wasserschäden
Glasschäden durch eindringendes Wasser bei Starkregen oder Überschwemmung.
Schadensaufnahme
Vollständige Dokumentation vor Ort für die Versicherung.
So läuft es ab.
Abtretungserklärung
Herunterladen, ausfüllen, unterschreiben oder wir bringen das Formular mit. Wählen Sie die passende Variante:
Privatkunden: Erstattung inklusive Mehrwertsteuer. Gewerbekunden mit Vorsteuerabzug: Erstattung netto, Mehrwertsteuer über die eigene Umsatzsteuer.
Mehr zum Thema.
Was großer Hagel mit Fenstern und Glasdächern macht, welche Versicherung wann zahlt und was Sie nach dem Schaden zuerst tun sollten.
Weiterlesen →Welche Police wann für Glasbruch zahlt, wo die häufigsten Lücken liegen und wie die Direktabrechnung mit der Versicherung läuft.
Weiterlesen →Anfrage stellen.
Direkt per Formular oder mit Foto und Maßen über unseren Konfigurator. Wir melden uns innerhalb von 24 h.