AGB.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von RS Glas, Inhaber David Müller (nachfolgend „RS Glas") gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RS Glas stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Sind Bauleistungen Gegenstand des Vertrages und wird die Geltung der VOB ausdrücklich vereinbart, gelten ergänzend die VOB/B und VOB/C in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Gegenüber Verbrauchern findet die VOB keine Anwendung.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen im Einzelfall haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
(1) Angebote von RS Glas sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Schriftliche Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, 4 Wochen ab Angebotsdatum gültig.
(2) Mit der Auftragserteilung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch RS Glas (in Schrift- oder Textform) oder mit Beginn der Ausführung zustande.
(3) Mündliche und telefonische Auskünfte, insbesondere zu Preisen, sind unverbindlich; sie werden erst durch Bestätigung in Textform verbindlich.
(4) Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Entwürfe, Visualisierungen und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von RS Glas und dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
(1) Umfasst der Auftrag die Montage, ist RS Glas berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, das erforderliche Aufmaß selbst vorzunehmen. Für vom Auftraggeber selbst angegebene Maße übernimmt RS Glas keine Gewähr; daraus resultierende Mehrkosten oder Mängel gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen sicher, insbesondere Zugang zur Baustelle, Baufreiheit, freie Montageflächen sowie Strom- und Wasseranschluss.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzutreffender Angaben oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.
(1) Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Leistung mehr als 4 Monate und erhöhen sich zwischenzeitlich die Lohn-, Material- oder Einkaufskosten, ist RS Glas berechtigt, den Preis in angemessenem Umfang anzupassen. Übersteigt die Erhöhung 5 %, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten.
(3) Zusätzliche, im Angebot nicht enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet. Für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit sowie unter erschwerten Bedingungen können angemessene Zuschläge berechnet werden.
(4) Bei Notdienst- und Sofortaufträgen gelten die vereinbarten bzw. ortsüblichen Notdienstpreise und Anfahrtspauschalen.
(1) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
(2) Bei kleineren Reparatur-, Montage- und Notdienstaufträgen ist die Vergütung sofort nach Ausführung fällig. Ein Skontoabzug ist nur wirksam, wenn er gesondert und ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist RS Glas berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB).
(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(1) Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhergesehene, von RS Glas nicht zu vertretende Hindernisse verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
(3) Bei ungeeigneten Witterungs- oder Trocknungsbedingungen kann RS Glas die Arbeiten unterbrechen.
(1) Bei Werkleistungen mit Montage geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
(2) Bei reinen Lieferungen ohne Montage geht die Gefahr mit Übergabe an den Auftraggeber über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB).
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Werkleistung abzunehmen.
(2) Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, steht dies der Abnahme gleich. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von RS Glas.
(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von RS Glas (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(3) Werden Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Bauwerks, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(1) RS Glas erbringt ihre Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
(2) Verjährungsfristen: bei Werkleistungen an einem Bauwerk 5 Jahre ab Abnahme; bei sonstigen Werkleistungen 2 Jahre; bei Lieferungen gegenüber Verbrauchern 24 Monate, gegenüber Unternehmern 12 Monate.
(3) Keine Mängel sind natürliche Abnutzung sowie technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen von Glas wie Interferenzerscheinungen, Doppelscheibeneffekt, Kondensation auf Außenflächen, Anisotropien bei ESG sowie herstellungsbedingte Toleranzen.
(4) Bei Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) kann es produktionsbedingt durch Nickelsulfid-Einschlüsse in seltenen Fällen zu Spontanbruch kommen. Auf Wunsch liefert RS Glas ESG-H (Heat-Soak-Test) gegen Mehrpreis.
(5) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel durch unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Änderungen, Gewalteinwirkung oder Glasbruch nach abgenommener Montage.
(1) Ganzglas-Duschabtrennungen können technisch bedingt nicht vollständig wasserdicht ausgeführt werden. Ein geringfügiger Wasseraustritt ist unvermeidbar und stellt keinen Mangel dar.
(2) Verarbeitet RS Glas vom Auftraggeber gestelltes Glas, übernimmt RS Glas keine Gewähr für dessen Eignung. Das Bruchrisiko bei der Verarbeitung trägt der Auftraggeber, soweit der Bruch nicht von RS Glas zu vertreten ist.
(1) RS Glas haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RS Glas nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von RS Glas ausgeschlossen.
(4) RS Glas unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden (Police Nr. 407-84-028578296).
RS Glas verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und nur, soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsfrist: 14 Tage ab Vertragsschluss (Dienst-/Werkleistungen) bzw. ab Erhalt der Ware.
Widerruf an: RS Glas, Inhaber David Müller, Meisenweg 13, 53757 Sankt Augustin, info@rsglas.de
Wichtig: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei maßgefertigten Verglasungen, Zuschnitten und Sonderanfertigungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Soll mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden (z.B. Notverglasungen), bedarf dies Ihrer ausdrücklichen Aufforderung. Widerrufen Sie anschließend, schulden Sie Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung.
RS Glas ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und nimmt daran nicht teil (§ 36 VSBG).
Hinweis: Bei Streitigkeiten aus dem Handwerksverhältnis können sich Auftraggeber an die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln wenden. Dieses Verfahren ist kein Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz von RS Glas.
(3) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von RS Glas, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist.
(4) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
RS Glas · Inhaber David Müller · Meisenweg 13 · 53757 Sankt Augustin · Glasermeister · Stand: Juni 2026
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