RS Glas Blog

Zahlt die
Versicherung?

Der Irrtum

Ein Glasschaden, und
alle sagen dasselbe.

Eine Scheibe zerspringt, ein Fenster ist nach dem Sturm hin, die Balkontür hat einen Sprung. Und fast reflexartig fällt derselbe Satz: Das zahlt doch die Versicherung. Bei einem Glasschaden ist das leider nur die halbe Wahrheit. Ob und welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist, welches Glas betroffen ist und welche Bausteine in Ihrem Vertrag stehen. Dieser Beitrag ordnet ein, wer bei einem Glasschaden für Köln wann zahlt, wo die häufigsten Lücken liegen und wie die Abwicklung mit der Versicherung tatsächlich abläuft.
Zuständigkeit

Welche Versicherung
zahlt wann.

Bei einem Glasschaden kommen bis zu vier Versicherungen infrage. Welche zuständig ist, richtet sich danach, was betroffen ist und wer den Schaden verursacht hat. Die Grundaufteilung ist einfacher, als sie klingt.

Wohngebäudeversicherung

Zuständig für fest verbautes Gebäudeglas: Fenster, Glastüren, Balkon- und Terrassentüren, feste Verglasungen. Also alles, was mit dem Gebäude verbunden ist.

Hausratversicherung

Zuständig für Mobiliarglas: Spiegel, Vitrinen, Glastische, Glasplatten. Also bewegliches Glas, das zur Einrichtung gehört.

Glasbruchversicherung

Ein Zusatzbaustein, der reinen Glasbruch abdeckt, auch selbst verschuldet. Ohne diesen Baustein greifen Hausrat und Gebäude nur eingeschränkt.

Privathaftpflicht

Zuständig, wenn ein Dritter fremdes Glas beschädigt. Wer beim Nachbarn die Scheibe einwirft, dessen Haftpflicht reguliert den Schaden.

Die entscheidende Frage lautet also nie nur Glasschaden ja oder nein, sondern welche Police für welches Glas zuständig ist. Genau an dieser Unterscheidung scheitern die meisten Missverständnisse.

Die Lücke

Reiner Glasbruch ist
oft nicht gedeckt.

Hier liegt der Denkfehler, den fast jeder macht. Eine normale Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zahlt einen Glasschaden nur dann, wenn er die Folge einer versicherten Gefahr ist. Versicherte Gefahren sind zum Beispiel Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser oder ein Einbruch. Der Ast, den der Sturm ins Fenster schleudert, ist gedeckt. Die Scheibe, die beim Möbelrücken zerspringt, der Ball, der durch das Wohnzimmerfenster fliegt, der Sprung in der Duschabtrennung beim Putzen: All das ist reiner Glasbruch ohne versicherte Gefahr und damit im Standard nicht abgesichert. Genau diese Lücke schließt der Glas-Baustein, den viele gar nicht in ihrem Vertrag haben, ohne es zu wissen.
Ehrlich gesagt

Was keine
Versicherung zahlt.

Ebenso wichtig wie die Frage, was gedeckt ist, ist die Frage, was regelmäßig nicht gezahlt wird. Wer das vorher weiß, spart sich Ärger im Schadensfall.

Blinde Isolierglasscheiben

Wenn Isolierglas von innen beschlägt, ist der Randverbund undicht geworden. Das gilt als Verschleiß, nicht als Bruch, und wird von der Glasversicherung in der Regel nicht übernommen. Tauschen lässt sich die Scheibe trotzdem, die Kosten trägt dann meist der Eigentümer.

Kratzer und matte Stellen

Oberflächenschäden sind kein Glasbruch. Versichert ist echter Bruch durch das ganze Glas, nicht ein Kratzer oder eine abgeschlagene Ecke.

Setzrisse

Feine Risse, die entstehen, wenn ein Gebäude arbeitet, sind in vielen Standardtarifen ausgeschlossen. Gerade in Neubauten lohnt der Blick in den Vertrag.

Displays und Hohlglas

Smartphone- und Fernsehdisplays gelten als Elektronik, nicht als Glas. Auch Vasen, Brillen und ähnliches Hohlglas sind nicht Teil einer Glasversicherung.

Und ein Fall, der oft für Verwirrung sorgt: Ein Steinschlag oder Sprung in der Autoscheibe läuft nicht über die Glasversicherung fürs Haus, sondern über die Teilkasko des Fahrzeugs.

Mietwohnung

Wer zahlt die Scheibe
zur Miete?

In der Mietwohnung hängt es davon ab, um welches Glas es geht und wie der Schaden entstanden ist. Fest verbautes Fensterglas gehört zum Gebäude und damit in den Bereich des Eigentümers und seiner Gebäudeversicherung. Als Mieter müssen Sie dieses Gebäudeglas nicht selbst versichern. Haben Sie den Schaden aber selbst verursacht, etwa durch ein Missgeschick, kann Ihre Privathaftpflicht einspringen. Für bewegliches Glas, das Ihnen selbst gehört, ist Ihre Hausratversicherung mit Glas-Baustein zuständig. Im Zweifel klärt ein kurzer Blick in den Mietvertrag und in die Police, wer welchen Teil trägt. Pauschale Aussagen führen hier oft in die Irre.
Erstattung

Neuwert statt
Zeitwert.

Ein Punkt, der im Schadensfall bares Geld bedeutet: Gute Glasbruchtarife erstatten den Neuwert, also die vollen Kosten für eine gleichwertige neue Scheibe samt Einbau, nicht nur den abgeschriebenen Zeitwert. Zusätzlich sind in vielen Tarifen die Folgekosten mitversichert, etwa eine Notabdeckung, das Sichern der Öffnung und das Entsorgen der Scherben. Wie weit das reicht, steht in den Bedingungen Ihres Vertrags. Wenn wir einen Schaden aufnehmen, dokumentieren wir ihn so, dass die Versicherung die erstattungsfähigen Positionen sauber nachvollziehen kann.
Abwicklung

So läuft der
Schaden ab.

Ein Glasschaden lässt sich unkompliziert abwickeln, wenn die Reihenfolge stimmt. Zuerst den Schaden sichern und dokumentieren, am besten mit ein paar Fotos. Dann melden Sie den Schaden, telefonisch oder per WhatsApp, ein Foto beschleunigt alles. Mit einer einmaligen Abtretungserklärung rechnen wir anschließend direkt mit Ihrer Versicherung ab, sodass der Papierkram nicht bei Ihnen liegt. Wir nehmen den Schaden vor Ort auf, dokumentieren vollständig für die Versicherung, tauschen die Scheibe fachgerecht und rechnen die erstattungsfähigen Positionen direkt ab. Für Hausverwaltungen, die mehrere Objekte betreuen, ist genau diese direkte Schadensabwicklung oft der entscheidende Unterschied im Alltag.
Unser Vorgehen

Erst schauen,
dann sagen.

Wir sind kein Versicherungsvermittler und geben keine Rechtsauskunft. Was in Ihrem Vertrag steht, entscheidet Ihre Police, und im Zweifel lohnt die Nachfrage bei Ihrem Versicherer. Was wir tun: Wir nehmen den Glasschaden auf, ordnen ein, welche Versicherung typischerweise zuständig ist, dokumentieren sauber und wickeln die Reparatur als Meisterbetrieb für Köln fachgerecht ab, auf Wunsch mit Direktabrechnung. Ehrlich und zu festen Preisen, ohne Ihnen einzureden, dass die Versicherung schon alles zahlt.
Häufige Fragen

Kurz und
ehrlich beantwortet.

Nur eingeschränkt. Die Hausratversicherung zahlt Glasschäden am beweglichen Mobiliarglas in der Regel nur, wenn sie Folge einer versicherten Gefahr sind, etwa Feuer, Einbruch, Sturm oder Leitungswasser. Reinen Glasbruch, zum Beispiel eine versehentlich zerbrochene Scheibe, deckt sie nur mit einem zusätzlichen Glas-Baustein.
Fest verbautes Fensterglas gehört zum Gebäude und fällt in den Bereich des Eigentümers und seiner Gebäudeversicherung. Als Mieter müssen Sie dieses Glas nicht selbst versichern. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, kann Ihre Privathaftpflicht einspringen. Für eigenes bewegliches Glas ist Ihre Hausratversicherung mit Glas-Baustein zuständig.
In der Regel nicht. Ein von innen beschlagenes Isolierglas bedeutet einen undichten Randverbund. Das gilt versicherungstechnisch als Verschleiß und nicht als Bruch und wird von der Glasversicherung meist nicht übernommen. Der Austausch der Scheibe ist möglich, die Kosten trägt dann üblicherweise der Eigentümer.
Mit einer Abtretungserklärung treten Sie Ihren Erstattungsanspruch an den Glaserbetrieb ab. Dieser rechnet die Reparatur dann direkt mit Ihrer Versicherung ab, sodass Sie sich nicht um die Abwicklung kümmern müssen. Bei RS Glas genügt dafür eine einmalige Unterschrift.
Gute Glasbruchtarife erstatten den Neuwert, also die vollen Kosten für eine gleichwertige neue Scheibe samt Einbau, nicht nur den abgeschriebenen Zeitwert. Häufig sind auch Folgekosten wie Notabdeckung und Entsorgung mitversichert. Der genaue Umfang steht in den Bedingungen Ihres Vertrags.
Schaden zuerst sichern und mit Fotos dokumentieren, dann der Versicherung melden. Ein Einbruchschaden läuft über die Hausrat- oder Gebäudeversicherung, ein Sturmschaden am Gebäudeglas über die Gebäudeversicherung. RS Glas nimmt den Schaden für Köln auf, dokumentiert für die Versicherung und rechnet auf Wunsch direkt ab.
Anfrage

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Fotografieren Sie den Schaden und schicken Sie ihn uns. Wir ordnen ein, welche Versicherung infrage kommt, nehmen den Schaden auf und rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Versicherung ab. Wir melden uns schnell bei Ihnen.

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